
Mitgliedschaft : Druckversion
Mitgliedschaft im VDZOrdentliches Mitglied im VDZ kann jede natürliche oder juristische Person werden, die in der Bundesrepublik Deutschland genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Zemente bzw. zementartige Bindemittel herstellt. Zementhersteller außerhalb Deutschlands können als außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht in den VDZ aufgenommen werden. Dem VDZ gehören zur Zeit 23 deutsche Zementunternehmen mit 56 Zementwerken als ordentliche Mitglieder sowie 29 ausländische Zementunternehmen als außerordentliche Mitglieder an. |
Stand: 05.09.2010