Zementgebundene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser
Nationale Regelungen
Die hygienischen Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich werden in Deutschland durch das Arbeitsblatt W 347 (Oktober 1999) der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches festgelegt. Entsprechend diesem Arbeitsblatt sind organoleptische Parameter, wie z. B. der Geruch oder der Geschmack, sowie die TOC-, Arsen-, Blei- und Chromatabgabe zu bewerten. Beim Einsatz organischer Betonzusatzmittel, -zusatzstoffe usw. ist zusätzlich das mikrobiologische Verhalten entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 zu prüfen.
Seit dem Jahr 2002 wird das Arbeitsblatt W 347 überarbeitet. Eine wesentliche konzeptionelle Änderung ist, dass in dem neuen Entwurf die Gesamtgehalte einiger Spurenelemente im Zement als Bewertungsmaßstab dienen. Werden die in der Tafel aufgeführten Gehalte unterschritten, sind keine gesonderten Auslaugprüfungen notwendig. Werden sie überschritten, müssen die ebenfalls angegebenen maximal zulässigen Abgabemengen der entsprechenden Elemente eingehalten werden. Dabei ist die Prüfung der Lithiumabgabe nur dann erforderlich, wenn Lithiumverbindungen als Betonzusatzmittel eingesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue Ausgabe des Arbeitsblattes W 347 in diesem Jahr fertiggestellt und verabschiedet wird.
Auszug aus dem Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes
Element |
Gesamtgehalt im Zement [M.-%] |
Abgabemenge [mg/(m2*d)] |
Arsen (As) |
0,01 |
0,05 |
Blei (Pb) |
0,05 |
0,1 |
Cadmium (Cd) |
0,001 |
0,05 |
Chrom (Cr) |
0,05 |
0,3 |
Nickel (Ni) |
0,05 |
0,3 |
Lithium (Li) |
keine Anforderung |
0,3 |
European Acceptance Scheme
Auf der europäischen Ebene arbeitet eine von den EU-Mitgliedsstaaten eingesetzte Regulatorengruppe seit 1999 an der Erstellung eines europäischen Zulassungsystems für Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser (European Acceptance Scheme, EAS). Das EAS soll für alle Bauprodukte (Kunststoffe, Metalle, zementgebundene Werkstoffe u.s.w.) gelten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, und beruht auf den folgenden Prinzipien:
- Erhaltung der vorhandenen nationalen Verbraucherschutzniveaus
- Gewährleistung der Einsatzmöglichkeiten für alle üblichen Werkstoffe
- Erarbeitung eines kompletten Zulassungssystems
- Gewährleistung von Transparenz und Vertraulichkeit
Ende des Jahres 2003 wurde eine EAS-Untergruppe "Zementgebundene Produkte und Werkstoffe" eingesetzt, um die relevanten zementgebundenen Produkte im Bereich des EAS zu identifizieren und zu klassifizieren. Außerdem soll diese Gruppe Vorschläge für Bewertungsverfahren, die Anwendung von Testverfahren sowie die zu untersuchenden Parameter erarbeiten.


