Die Umweltmessstelle des Forschungsinstituts steht der Zementindustrie sowie anderen Industrien bei der Erfüllung ihrer umweltrechtlichen Auflagen bereits seit Jahren als Dienstleister zur Verfügung. Aufgrund der amtlichen Bekanntgabe als eine offiziell anerkannte, unabhängige Messstelle nach §§26, 28 BImSchG, 13. und 17. BImSchV sowie TA Luft ist das FIZ in der Lage, Messungen im gesetzlich geregelten Bereich durchzuführen. Damit können die unabhängigen und gerichtsfesten Messungen zur Kontrolle der Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungsbescheiden herangezogen werden.
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